1. Adressänderungen: Es obliegt dem Mitglied, Änderungen seiner Daten (Name, Anschrift, Telefonnummer etc.) bzw. seiner Bankverbindung INJOY Villingen umgehend mitzuteilen.
2. Leistungseinschränkungen: Im Falle einer wesentlichen Leistungseinschränkung oder einer vorübergehenden Leistungsunterbrechung von mehr als 14 Tagen hat das Mitglied Anspruch auf eine entsprechende Beitragsgutschrift.
3. Videoüberwachung: Die Trainingsflächen sind aus Sicherheitsgründen videoüberwacht. Die Aufzeichnungen werden nur kurzfristig gespeichert und danach immer wieder überschrieben.
4. Hausverbot: Handelt das Mitglied wiederholt und nachhaltig in grober Weise der Hausordnung von INJOY oder den allgemeinen Regeln des Anstands zuwider oder lässt das Mitglied dahingehende Ermahnungen der verantwortlichen Mitarbeiter von INJOY wiederholt unbeachtet oder nimmt das Mitglied wiederholt Leistungen in Anspruch, die nicht gebucht wurden, so ist INJOY berechtigt, dem Mitglied nach vorherigem ausdrücklichem Hinweis Hausverbot zu erteilen und das Mitgliedsverhältnis zu kündigen. In diesem Fall bleibt das Mitglied verpflichtet, die Beiträge bis zum Ablauf der Kündigungszeit weiter zu entrichten.
5. Haftung: INJOY haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Soweit dem Mitglied im Übrigen Ersatzforderungen gegen INJOY entstehen, haftet dieses im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung (Personenschäden bis € 1.000.000, Sachschäden bis € 250.000. Die Haftung von INJOY für infolge leichter Fahrlässigkeit durch fehlerhafte Sportgeräte und/ oder Behandlung verursachte Gesundheitsschäden beschränkt sich in diesen Fällen auf die typische Weise voraussehbarer Folgen.
6. Änderungen: Änderungen des Vertrages und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
7. Unwirksamkeit: Für den Fall der Unwirksamkeit einer vorstehenden Bestimmungen gelten die übrigen Regeln hiervon unberührt fort. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem ursprünglich gewollten Zweck am nächsten kommt.
1. Allgemeine Hallenregeln:
1.1. Alle Nutzer der Kletteranlage UPJOY bestätigen schriftlich, dass sie die Nutzerordnung kennen und sich verpflichten, diese einzuhalten und sich selbstständig über Aktualisierungen informieren.
1.2. Die Nutzung und der Aufenthalt in der Anlage erfolgt auf eigene Verantwortung, Gefahr und Haftung. Dies gilt besonders im Boulder- und Kletterbereich. Bouldern und Klettern sind potenzielle Risikosportarten, die zu Verletzungen bis hin zum Tod führen können. Auch bei Einhaltung aller Regeln und Vorsicht durch den Betreiber, seiner Mitarbeiter sowie der Nutzer kann das Risiko nicht restlos ausgeschlossen werden. Das Beherrschen der jeweiligen Sicherungstechnik und gegenseitige Rücksichtnahme ist in der Anlage verpflichtend.
1.3. Anweisungen des Hallenpersonals ist folge zu leisten. Zum Personal zählen alle Mitarbeiter des UPJOYs und des INJOYs sowie sonstige aufsichtsführende Personen die insbesondere bei Veranstaltungen etc. vom UPJOY eingesetzt werden können.
1.4. Diebstahl, Betrug, mutwillige Zerstörung und Vandalismus werden zur Anzeige gebracht und führen zu einem Hausverbot.
1.5. Gravierende Verstöße gegen diese Benutzerordnung oder die Missachtung der Anweisungen des Personals können mit einem Verweis oder einem Hausverbot geahndet werden. Dies gilt auch gegenüber Mehrfach- oder Jahreskartenbesitzer.
1.6. Die Nutzung der Anlage ist kostenpflichtig. Die Preise sind in den ausgehängten Preislisten bzw. auf der Homepage festgehalten. Zuschauer müssen keinen Eintritt bezahlen, müssen sich aber an der Empfangstheke anmelden und dürfen die Matte nicht mit Straßenschuhen betreten.
1.7. Kinder bis zum vollendetem 14. Lebensjahr (14. Geburtstag) dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen (mit Erklärung für Begleitpersonen) die UPJOY Kletter- und Boulderhalle benutzen. Die aufsichtspflichtige Begleitperson verpflichtet sich, die ihr anvertrauten Kinder ständig beim Klettern und beim gesamten Hallenbesuch zu betreuen und zu beaufsichtigen und ist verantwortlich, dass die Kinder die Regeln dieser Benutzerordnung einhalten. Der Zutritt in den hinteren Hallenbereich, hinter der roten Bodenmarkierung, ist Kindern unter 14 Jahren nicht gestattet.
1.8. Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr, die alleine kommen möchten brauchen eine von den Erziehungsberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung. Das Formular kann an der Theke abgeholt oder auf der Homepage www.upjoy.de heruntergeladen werden.
1.9. Für Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Dies gilt im gesamten Gebäude. Für Schäden an Schuhen und Kleidung wird ebenfalls keine Haftung übernommen
1.10. Schulklassen und Gruppen müssen sich rechtzeitig anmelden und ein entsprechendes Formular ausfüllen. Die Leiter einer Gruppe müssen volljährig sein. Der jeweilige Leiter der Gruppe hat dafür zu sorgen, dass diese Nutzerordnung von allen Mitgliedern der Gruppe eingehalten wird.
1.11. Das Bouldern und Klettern in der Anlage ist nur in Kletterschuhen erlaubt. Leihschuhe gibt es an der Theke. In Sonderfällen kann auch in Absprache mit dem Personal mit sauberen Hallenschuhen geklettert werden. Es ist in der Anlage saubere und ordentliche Kleidung zu tragen.
1.12. Für den Routenbau können einzelne Bereiche gesperrt sein.
1.13. Bei Events (Wettkämpfen etc.) kann die Halle gesperrt sein für den normalen Kletterbetrieb. Abobesitzer jeglicher Art haben in diesen Fällen keinen Anspruch auf Rückerstattung.
1.14. Das Entfernen oder Verändern von Griffen ist verboten. Ticmarks, sowie das Bemalen der Wände (auch mit Magnesia) ist ebenfalls nicht gestattet.
1.15. Griffe und Volumen können sich lösen, drehen oder brechen. Für dadurch entstandene Personen- oder Sachschäden wird keine Haftung übernommen. Griffe, die sich drehen müssen dem Personal gemeldet werden.
1.16. Das Rauchen in der Anlage ist nicht gestattet.
1.17. Essen und Trinken ist im kompletten Kletter- und Boulderbereich untersagt. Es ist nur im ausgewiesenen Sitzbereich gestattet.
1.18. Das Abhalten von Kursen bedarf der vorherigen Absprache mit der sportlichen Leitung.
1.19. Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.
1.20. Abgeschlossene Spinde werden jeden Abend nach Betriebsschluss geleert, der Inhalt wird in die Fundgrube abgelegt. Die Wertfächer müssen geleert werden und die Vorhängeschlösser entfernt sein. UPJOY ist berechtigt, nach Geschäftsschluss ggf. noch vorhandene Vorhängeschlösser zu entfernen.
1.21. Lautes Fluchen, Schreien sowie unflätiges Benehmen sind nicht gestattet.
1.22. Die abgehängten Heizungs- bzw. Beleuchtungselemente, sowie alle Elemente oberhalb der Boulder- und Kletterwand dürfen nicht berührt werden.
1.23. Das Nutzen von Handys ist nur im Aufenthaltsbereich gestattet. Lautes Telefonieren ist nicht erlaubt.
1.24 Speisen und Getränke dürfen nicht mit auf die Bouldermatten genommen werden.
2. Bouldern / Bouldern mit Kindern:
2.1. Ausstiege sind nur an den erlaubten Topout-Bereichen erlaubt (beide freistehenden Blöcke). An allen übrigen Bereichen herrscht ein Ausstiegsverbot und es muss abgesprungen oder abgeklettert werden (Die Kennzeichnung „TOP“ an Griff signalisiert das Ende der Route). Der Topoutbereich ist keine Aufenthaltsfläche und muss nach dem Betreten zügig wieder verlassen werden.
2.2. Das UPJOY ist eine Sportanlage. Spielen, Rennen oder Toben ist in der gesamten Halle untersagt. Aufsichtspflichtige Begleitpersonen haben dafür Sorge zu tragen, dass Kinder sich oder andere durch Unachtsamkeit nicht gefährden. Die Gesundheit aller Hallenbesucher steht immer an vorderster Stelle. Eltern haften für ihre Kinder!
2.3. Der Sturzraum ist von jeglichen Gegenständen freizuhalten.
2.4. In einem Wandbereich/bzw. einer Kletterlinie darf immer nur eine Person klettern. Übereinander Klettern ist verboten.
2.5. Das Bouldern mit Klettergurt ist untersagt.
2.6. Barfuß oder mit Socken klettern ist aus Hygienegründen nicht erlaubt.
2.8. Gegenseitige Rücksichtnahme ist selbstverständlich.
2.9. Beim Durchlaufen durch den Torbogen ist besondere Vorsicht geboten. Es ist immer damit zu rechnen, dass ein nicht erkennbarer Boulderer von oben abspringt oder abstürzt.
3. Klettern:
3.1. Jeder Sicherer ist für die von ihm gewählte Sicherungstechnik selbst verantwortlich. Das sichere Beherrschen einer anerkannten Sicherungstechnik ist Vorrausetzung, um im Kletterbereich klettern zu dürfen. Ein gegenseitiger Partnercheck beider Kletterpartner vor dem Klettern ist dringend empfohlen! Das beinhaltet die gegenseitige Überprüfung des Hüftgurtes und des Gurtverschlusses, die Überprüfung des Sicherungsknotens und des Sicherungsgerätes. Außerdem sind auf ein angemessenes Gewichtsverhältnis zwischen Sicherer und Kletterer, die richtige Position beim Sichern und die Seilführung zu achten.
3.2. Im Selbstsicherungsbereich (TruBlue) muss der Karabiner immer sicher in den Gurt eingehängt werden. Verantwortlich dafür ist der Kletterer selbst. Bei Kindern ist immer die volljährige, aufsichtspflichtige Person verantwortlich für das Überprüfen von Klettergurt und das richtige Einhängen der oder des Karabiener/s. Kinder dürfen sich nie selber oder gegenseitig in das TruBlue einhängen!
3.3. Die Seile im gesamten Toprope-Bereich dürfen nicht heraus gezogen werden.
3.4. Das Seilklettern ist immer mit einem Sturzrisiko verbunden.
3.5. Das Seileinbinden muss immer direkt am Klettergurt mit einem Sicherungsknoten erfolgen. Das Einhängen von Karabiner in den Klettergurt ist im Toprope-Bereich nicht gestattet. Nach der Benutzung müssen die Knoten wieder gelöst werden.
3.6. Im Überhängenden Bereich der Wand ist auf Pendelgefahr zu achten.
3.7. Spielen, Rennen und Toben ist auch im kompletten Kletterbereich untersagt.
3.8. Das Überklettern der Toprope-Sicherung ist nicht erlaubt.
3.9. Es muss immer damit gerechnet werden, dass durch herabfallende Gegenstände oder andere Nutzer eine Gefahr besteht.
4. Ausrüstungsverleih:
4.1. Entliehenes Material ist mit Sorgfalt zu behandeln. Bei Verlust, grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Beschädigung des entliehenen Gegenstandes verpflichtet sich der Entleiher diesen zum Listenpreis zu ersetzen.
4.2. Der Entleiher ist verpflichtet, das Leihmaterial vor Gebrauch auf offen sichtliche Mängel zu überprüfen. Bereits beschädigtes Material ist unverzüglich dem Personal zu melden.
4.3. Das Leih-Material ist immer nur für die Dauer eines Hallenbesuches verliehen und anschließend in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
4.4. Der falsche Gebrauch von Leihgegenständen (insbesondere Gurte und Sicherungsgerät Jul) kann für den Benutzer und für andere Personen erhebliche Gefahren für Leib und Leben bedeuten. Deshalb darf man solche Gegenstände nur benutzen, wenn man über die erforderlichen Kenntnisse im Umgang mit ihnen verfügt.
1. Wertsachen: Das INJOY übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertsachen, Schmuck, Geld sowie Kleidung. Bitte Kleidungsstücke und Schuhe in den Garderobenschränken verschließen.
2. Verhalten beim Training: Die Mitglieder sind an die Weisungen der Mitarbeiter des INJOY gebunden. Kraftgeräte dürfen während Pausen nicht besetzt werden. Gewichte, Hantelscheiben sind nach Gebrauch wieder aufzuräumen bzw. die Gewichte abzunehmen und auf die Halterungen zurück zuhängen. Die Geräte dürfen nur genutzt werden, wenn eine Einweisung durch einen Trainer erfolgt ist.
3. Verhalten beim Kursbesuch: Bitte pünktlich zum Kursbeginn erscheinen und den Kurs nicht vor dessen Ende verlassen. Nachzügler haben keinen Anspruch auf Teilnahme. Die Teilnehmenden sind an die Weisungen der Kursleitenden gebunden. Bitte ausreichend großes Handtuch zum Abdecken der Matten mitbringen, ggf. während des Kurses abtrocknen, ausreichend trinken.
4. Bekleidung: Es darf nur in ordentlicher Sportkleidung trainiert werden. Straßenschuhe oder Turnschuhe, die auf der Straße getragen werden, sind nicht erlaubt.
5. Sicherheit: Auf der Trainingsfläche, in den Kursräumen sowie im Nass- und Umkleidebereich dürfen keine Glasflaschen und Gläser benutzt werden.
6. Sachbeschädigung: Festgestellte Schäden sind unverzüglich zu melden. Die Kosten der Beseitigung von Sachbeschädigungen trägt der Verursacher.
7. Hygiene: Beim Training ist ein Handtuch auf die Sitz- bzw. Liegepolster der Geräte zu legen. Die Ausdauergeräte sind nach dem Gebrauch mit Desinfektionsmittel zu reinigen. Betreten des Nassbereich ist nur mit Badeschuhen erlaubt. Aus hygienischen und gesundheitlichen Gründen sind Körperrasur und Haarefärben grundsätzlich nicht gestattet.
8. Sauna: Die ausgehängte Saunaordnung ist stets einzuhalten.
9. Handy: Während des Trainings darf nicht telefoniert werden. Im Umkleide- oder Saunabereich ist die Benutzung von Handys grundsätzlich untersagt.
10. Haftung: Es ist Kindern und Jugendlichen bis 12 Jahren nicht gestattet, sich in den Bereichen der Kraft- und Ausdauergeräte aufzuhalten. Die Eltern haften bei Zuwiderhandlung.
11. Fotografieren: Das Fotografieren von anderen Personen ist nur mit deren Einverständnis zulässig
1. Adressänderungen: Es obliegt dem Mitglied, Änderungen seiner Daten (Name, Anschrift, Telefonnummer etc.) bzw. seiner Bankverbindung INJOY Villingen umgehend mitzuteilen.
2. Leistungseinschränkungen: Im Falle einer wesentlichen Leistungseinschränkung oder einer vorübergehenden Leistungsunterbrechung von mehr als 14 Tagen hat das Mitglied Anspruch auf eine entsprechende Beitragsgutschrift.
3. Videoüberwachung: Die Trainingsflächen sind aus Sicherheitsgründen videoüberwacht. Die Aufzeichnungen werden nur kurzfristig gespeichert und danach immer wieder überschrieben.
4. Hausverbot: Handelt das Mitglied wiederholt und nachhaltig in grober Weise der Hausordnung von INJOY oder den allgemeinen Regeln des Anstands zuwider oder lässt das Mitglied dahingehende Ermahnungen der verantwortlichen Mitarbeiter von INJOY wiederholt unbeachtet oder nimmt das Mitglied wiederholt Leistungen in Anspruch, die nicht gebucht wurden, so ist INJOY berechtigt, dem Mitglied nach vorherigem ausdrücklichem Hinweis Hausverbot zu erteilen und das Mitgliedsverhältnis zu kündigen. In diesem Fall bleibt das Mitglied verpflichtet, die Beiträge bis zum Ablauf der Kündigungszeit weiter zu entrichten.
5. Haftung: INJOY haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Soweit dem Mitglied im Übrigen Ersatzforderungen gegen INJOY entstehen, haftet dieses im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung (Personenschäden bis € 1.000.000, Sachschäden bis € 250.000. Die Haftung von INJOY für infolge leichter Fahrlässigkeit durch fehlerhafte Sportgeräte und/ oder Behandlung verursachte Gesundheitsschäden beschränkt sich in diesen Fällen auf die typische Weise voraussehbarer Folgen.
6. Änderungen: Änderungen des Vertrages und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
7. Unwirksamkeit: Für den Fall der Unwirksamkeit einer vorstehenden Bestimmungen gelten die übrigen Regeln hiervon unberührt fort. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem ursprünglich gewollten Zweck am nächsten kommt.